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Die Beitragsordnung der Sportfreunde DJK Mastbruch e.V. Tennisabteilung
» GÜLTIG ab 01.01.2024 «
JAHRESBEITRÄGE
Arbeitsstunden
Arbeitsstunden sind Bestandteil der Mitgliedschaft. Sie sind entweder zu leisten oder zu bezahlen
Folgende Stunden sind pro Jahr zu leisten oder zu zahlen:
Erwachsenen: 5 Arbeitsstunden pro Jahr oder 20,00 € pro Stunde
Zweitmitglieder: 3 Arbeitsstunden pro Jahr oder 20,00 € pro Stunde
Jugendliche ab 16 Jahren: 3 Arbeitsstunden pro Jahr oder 20,00 € pro Stunde
Passive Mitglieder müssen keine Arbeitsstunden leisten.
Arbeitsstunden können zwischen Ehepaaren verrechnet werden (nicht bei Kindern).
Die nicht geleisteten Arbeitsstunden werden am 31.12. eines Jahres per Bankeinzug erhoben.
Schlüsselpfand für den Schlüssel zur Tennisanlage betragen 25,00 €.
Ein Schlüssel wird nur an Mitglieder der Tennisabteilung ausgehändigt und kann bei der Geschäftsführung angefordert werden.
Die Frist für Statusänderungen oder Kündigungen ist der 30.09. eines Jahres mit Wirkung zum 31.12.
*Die Zweitmitgliedschaft setzt eine aktive Mitgliedschaft in einem anderen Tennisverein im Kreis Paderborn voraus. Diese Bestätigung des „Erstvereins“ muss jedes Jahr neu der Geschäftsführung vorgelegt werden.
Die Jahresbeiträge werden vom Hauptverein DJK Mastbruch e. V. zum März eines Jahres vom Konto eingezogen bzw. mit Eintritt in die Tennisabteilung.